• Auslandsreisekrankenversicherung

    Auslands­reise­kranken­versicherung

    Für Ihre gute Reise-Laune

    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Inklusive Krankenrücktransport
    • Für Auslandsreisen bis zu jeweils 56 Tagen Dauer

Unser Schutz für Ihre Reise

Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man in Not geraten. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Auslandsreisekrankenversicherung ab

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker

Betreuung

  • Medizinisch sinnvolle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall

Beratung

  • Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung ausländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar

Welcher Tarif passt zu mir?

Bei unserer Auslandsreisekrankenversicherung können Sie zwischen zwei Tarifen wählen: der Einzelpolice für einzelne Reisen (AKE) und der Jahrespolice für alle Reisen in einem Jahr (AKD). Mit dem Einmalschutz sichern Sie einen einzelnen Urlaub ab. Und zwar auf den Tag genau: Ihr Vertrag endet mit dem letzten versicherten Tag bzw. mit Grenzüberschreitung ins Inland. Der Dauerschutz sichert alle Auslandsreisen ab, die Sie innerhalb eines Jahres machen: Er gilt für die ersten 56 Tage jeder Reise ins Ausland. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen.

Vergleichen Sie die beiden Tarife im Detail:

Online-Rechner

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
AKD AKE
Tarif
i
AKD AKE
Beitrag
i
Anzahl Urlaubs­tage
i
max. 56 Tage je Reise
Beratung und Behandlung
Medi­kamente und Verband­mittel
Heilmittel
Hilf­smittel (Ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Kranken­haus
Transport­kosten
Such-, Rettungs- oder Bergungs­kosten
Schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz.

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Bei den hier dargestellten Inhalten handelt es sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die stehen als PDFs zum Download zur Verfügung.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AKD und AKE

Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Auf jeden Fall, Ihnen stehen zwei Tarife zur Auswahl, um entweder Reisen bis zu 56 Tage oder sogar bis zu einem Jahr abzusichern.
    Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD absichern. Verreisen Sie länger als 56 Tage ist die Einmalpolice im Tarif AKE die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar.

Wie lange ist die Versicherungslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Was ist ein Versicherungsfall?
  • Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

    Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

    Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

    Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

    Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
  • Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
  • In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

    In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

Unser Krankenversicherer ist die UKV – Union Krankenversicherung

UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken

 

Telefon: +49 681 844-7000
Telefax: +49 681 844-2509

Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184