- Was macht die FirmenRente interessant für Ihre Altersvorsorge?
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- Geförderte Vorsorge: Damit schließen Sie die gesetzliche Rentenlücke und profitieren von der steuerlichen Entlastung.
- Flexibilität in der Beitragsphase
- Zuzahlungen, Betragsänderungen und -unterbrechungen sind der Beitragsphase möglich.
- Arbeitgeberwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber und gegebenenfalls das Guthaben auf einen anderen Versicherer übertragen beitragsfrei gestellt oder als privater Vertrag weitergeführt werden.
- Insolvenz und Hartz-IV-sicher
- Bei Arbeitslosigkeit kann der Staat in der Ansparphase nicht auf das Vertragsguthaben zugreifen (Hartz-IV-Sicherheit)
- Flexible Auszahlung
- Lebenslange, garantierte monatliche Rente, auf Wunsch auch als einmalige Kapitalabfindung oder in Kombination von Teilauszahlung und monatlicher Rente
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- Wie kann die FirmenRente durch Vermögenwirksame Leistungen finanziert werden?
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Steuerliche Behandlung von vermögenswirksamen Leistungen
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) fließen über Ihren Arbeitgeber eins zu eins in Ihren VL-Vertrag. Da Sie die vermögenswirksamen Leistungen aus Ihrem Nettogehalt zahlen, fallen auf den Anlagebetrag Steuern und Sozialabgaben an.
Alternative Anlage der vermögenswirksamen Leistungen
- Verwenden Sie die Vermögenswirksamen Leistungen für eine Entgeltumwandlung. Dabei zahlen Sie die Beiträge aus dem Bruttolohn, also unversteuert, in eine betriebliche Altersversorgung ein. Durch die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können Sie über die vermögenswirksamen Leistungen hinaus einen höheren Betrag zum Aufbau Ihrer Altersversorgung einsetzen.
Bedingungen der Entgeltumwandlung
- Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung. Vielfach finden Sie Informationen zum Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altersversorgung in Tarifverträgen
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