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Die Produkthaftpflichtversicherung

Wissenschaftler in Labor

Was ist das Produktrisiko?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt sind, spricht man von dem Produktrisiko.

Das Produktrisiko für Personen-, Sach- sowie daraus folgende Vermögensschäden ist fester Bestandteil der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus können auch bestimmte reine Vermögensschäden eingeschlossen werden (sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung).

Die wichtigsten Informationen zur Produkthaftpflicht

Dafür haften Sie
  • Sie haften für Schäden durch von Ihnen

     

    • hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse
    • erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
Die Leistungen der Produkthaftpflichtversicherung
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
Wem ist die Produkthaftpflichtversicherung zu empfehlen?
  • Eine Produkthaftpflichtversicherung ist besonders zu empfehlen, wenn Sie Produkte herstellen,
     
    • die von Ihren Abnehmern weiterverarbeitet werden, z.B. zu einem neuen Produkt,
    • mit anderen Produkten verbunden, vermischt verarbeitet werden
    • in andere Produkte eingebaut werden.
    Achtung:
    Für Teile von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden
Schadenbeispiele
  • Beispiel 1
    Durch ein durch den Hersteller ungenügend isoliertes Kabel an einem Elektrogerät kommt es zu Verletzungen bei den Abnehmern.
    Hier handelt es sich um Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt, die bereits im Rahmen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mitversichert sind.
     
    Beispiel 2
    Ein Unternehmer liefert an einen Kunden Oberleder, das mit anderem Zubehör zu Schuhen verarbeitet wird. Das Leder war jedoch mangelhaft. Deswegen sind die damit hergestellten Schuhe unverkäuflich. Der Kunde macht nun beispielsweise gegen den Unternehmer folgende Ansprüche geltend: die Herstellungskosten und die Kosten für den unmittelbar entstandenen Produktionsausfall.
    Da die Schuhe von Anfang an fehlerhaft waren, liegt kein Sachschaden vor sondern ein reiner Vermögensschaden. Die Kosten sind nur versichert, wenn eine sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.