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Die land- und forstwirtschaftliche Haftpflichtversicherung Ihrer Lippischen

Mähdrescher und Traktor bei der Ernte

Warum brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung?

Als Landwirt sind Sie für Schäden, die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht werden, ersatzpflichtig. Um das daraus entstehende finanzielle Risiko weitestgehend abzusichern, sollte die Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung bei keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb fehlen.

Vorteile:

  • Vielfältiger Versicherungsschutz
  • Zweistufige Beitragsberechnung
  • Integrierte Privathaftpflicht-Versicherung
  • Integrierte Umwelt-Basis-Versicherung

Mitversicherte Risiken und Leistungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht:
für selbstgenutzte Objekte
für vermietete/verpachtete Teile des Betriebsgrundstückes (bis 100.000 Euro Pachtwert)

Abgabe von Zimmern an Beherbergungs- und Feriengäste, einschl. Pension (8 Betten):
Ferien auf dem Bauernhof

Mitversicherung von Bauvorhaben bis 500.000 EUR Bausumme

Besitz, Halten und Gebrauch von eigenen und fremden nicht selbstfahrenden Maschinen

Tiere
Halten, Hüten und Verwenden, einschl. Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt von
zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Dam-, Rot- und Schwarzwild
Weidetieren (sofern vereinbart)
Geflügel in nicht-gewerblicher Massenhaltung
Kälbern und Schweinen in nicht-gewerblichen Mast- und Zuchtanlagen
Hunden (sofern vereinbart)
Zugtieren für Kutsch- und Planwagenfahrten (sofern vereinbart)
Reittieren sowie Pensionstieren (sofern vereinbart)

Verkauf von Produkten an Endverbraucher, auch auf Wochenmärkten sowie das Abernten von Produkten durch den Endverbraucher

Lohnarbeiten im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Nebenberuflicher Betrieb einer ländlichen Schankwirtschaft ohne Beherbergung

Erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (gesondert vereinbart 1.000.000 Euro)

Kraftfahrzeuge (nicht versicherungspflichtig)
nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
Kfz mit nicht mehr als 20 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h
Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Zugmaschinen, Geräten und Maschinen zur Lohnarbeit in einem gewerblichen Nebenbetrieb (Feld- und Forstarbeit, Winterdienst, Landschaftspflege)

Vorsorge im Rahmen der Versicherungssummen

Versehensklauseln

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Entleiher, Pächter, Leasingnehmer

Mietsachschäden
bei Geschäftsreisen
an Gebäuden und/oder Räumen
für Mietsachschäden, Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion (bis zur Höhe der Versicherungssumme)
Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 100 Euro,
max. 2.500 Euro