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Vermieter-Rechtsschutz
Schützen Sie Ihr gutes Recht als Vermieter*in
Ihr Vermieter-Rechtsschutz
Ob ausbleibende Mietzahlungen, der Streit um die Nebenkostenabrechnung oder der Räumungsprozess: Unser Vermieter-Rechtsschutz sichert Immobilieneigentümer*innen gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.
Allgemeine Leistungen im Vermieter-Rechtsschutz
- Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Vermieter*in, Eigentümer*in oder Verpächter*in
- Telefonische Erstberatung¹
- Forderungsservice
- Mediation
Beispiele für Ihren Vermieter-Rechtsschutz
Ihr Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Ihre Mieterin zahlt seit Monaten die Miete nicht. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
- Ihr Mieter klagt gegen Sie aufgrund seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
- Ihre Mieterin zieht ohne vorherige Kündigung aus und stellt die Mietzahlung ein. Darüber hinaus sind beim Auszug Schäden entstanden. Sie klagen Ihre Ansprüche ein.
- Die Eigentümerversammlung beschließt umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen, die Ihrer Ansicht nach nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen. Sie fechten den Beschluss an.
- Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben, und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen.
- In der Straße Ihres vermieteten Objekts werden die Bürgersteige und Laternen erneuert. Als Anlieger sollen Sie 8.000 € zahlen. Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Was zahlt Ihr Vermieter-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.¹ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. - Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. - Mediation
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln einen renommierten Forderungsservice.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.