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Die gewerbliche Inhaltsversicherung

Mann arbeitet an Tischkreissäge

Sichern Sie Ihr Betriebsvermögen mit einer Inhaltsversicherung ab!

Ihre Maschinen, Geschäftsausstattung, Waren, Erzeugnisse oder Rohstoffe binden einen beträchtlichen Teil Ihres Betriebsvermögens. Eine finanzielle Absicherung gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen dieser Werte ist deshalb für Sie unerlässlich.

Die wichtigsten Informationen zur gewerblichen Inhaltsversicherung

Vorteile der gewerblichen Inhaltsversicherung
  • Ohne Inventar steht Ihr Betrieb schnell still. Unvorhersehbare Schäden bedeuten oftmals erhebliche Vermögensverluste.
    Sichern Sie Ihr Betriebsvermögen mit einer gewerblichen Inhaltversicherung ab!
     
    • Sie sind vor finanziellen Folgen im Falle eines Unwetters, Brandes, Rohrbruchs oder eines Einbruchs umfassend abgesichert
    • Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel den Neuwert der zerstörten Sachen
Versicherbare Sachen in der gewerblichen Inhaltsversicherung
  • In der Regel handelt es sich hierbei um die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschl. Waren und Vorräte.
    Im Bedarfsfall sind auch versicherbar, z.B.
     
    • Modelle, Muster
    • Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
    • Bargeld, Urkunden
    • Edelmetalle
Versicherte Gefahren in der gewerblichen Inhaltsversicherung
  • Sie können Ihren Versicherungsschutz bei Zerstörung oder Beschädigung Ihres Betriebsvermögens individuell aus den nachfolgenden Gefahrenbausteinen zusammensetzen:
     
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luft-oder Raumfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Blitzüberspannung
    • Implosion
    • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
    • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
    • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
    • Leckage von stationären Brandschutzanalagen
    • Sturm, Hagel
    • Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung
    • Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau
    • Erdfall, Erdrutsch
    • Schneedruck, Lawinen
    • Glasbruch
    • Terrorakte
Leistungen im Schadenfall
  • Im Schadenfall erhalten Sie üblicherweise eine Neuwertentschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt.