Teilnahmebedingungen/Veranstalter:
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Lippische Landesbrandversicherung AG, Simon-August-Straße 2, 32756 Detmold, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels:
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 21.11.2022 um 18 Uhr bis zum 18.12.2022 um 16:00 Uhr.
Teilnahme:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Kommentieren mit der Bezeichnung eines gewinnberechtigten Sportvereins (den der Kommentierende unterstützten will), der Mannschaft und der Sportart auf der Instagram- oder der Facebook-Fanpage des Betreibers erforderlich. Die Unterstützer der jeweiligen Mannschaft sind im Anschluss aufgerufen, diesen Kommentar zu „Liken“. Der Kommentar unter dem initialen Beitrag vom 21.11.2022 auf der Instagram- und Facebookpage des Betreibers, gewinnt – nach Auszählung aller Likes – den ausgelobten Preis. Kommentare mit rassistischem, fremdenfeindlichen, grob ehrverletzenden, jugendgefährdenden, strafbaren oder sonst gegen die Guten Sitten verstoßenden Inhalten sind nicht zulässig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums unter dem Gewinnspielbeitrag möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden bei der Auszählung der Likes nicht berücksichtigt. Es ist untersagt, sich unerlaubter Hilfsmittel zu bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn z.B. automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Teilnahmeberechtigte und Gewinnberechtigte:
Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder einer Dienstleistung abhängig. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer auf Instagram und Facebook, welche einen gewinnberechtigten Verein kommentieren. Eine Gewinnausschüttung gegenüber dem Teilnehmer ist nicht vorgesehen. Gewinnberechtigt sind alle gemeinnützig anerkannten Vereine mit Sitz im Geschäftsgebiet der Lippische Landesbrandversicherung AG, die sich auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung engagieren und nicht politisch sind. Nicht gewinnberechtigt sind Privatpersonen, sonstige Institutionen und alle Vereine, auf welche die genannten Kriterien nicht zutreffen. Außerdem behält sich der Betreiber das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Ein berechtigter Grund in diesem Sinne besteht insbesondere bei Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns:
Folgende Preise werden augelost:
1. Platz auf Instagram: Gutschein für Teamausrüstung in Höhe von 1000 EUR an das genannte Team des Vereins mit den meisten Likes
1. Platz auf Facebook: Gutschein für Teamausrüstung in Höhe von 1000 EUR an das genannte Team des Vereins mit den meisten Likes
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss durch Auszählung der Likes zu jedem, unter den Beiträgen auf beiden Plattformen abgegebenen Kommentaren. Gewonnen hat derjenige Verein, dessen Kommentar auf einer der beiden Plattformen innerhalb des Wettbewerbszeitraums die meisten Likes verbuchen konnte. Ein Verein kann nur auf Instagram oder Facebook gewinnen und auch nur einmal je Plattform gewinnen. Sollte ein Verein auf Facebook und Instagram die meisten Likes unter einem Kommentar erhalten haben, so gewinnt der Kommentar mit den nächstmeisten Likes. Die Likes von Facebook und Instagram werden nicht addiert und sind unabhängig voneinander zu betrachten. Außerdem zählt nur der Kommentar mit den meisten Likes, wird der Verein mehrfach genannt, werden diese Kommentare und Likes nicht addiert. Der Gewinner wird zeitnah über eine gesonderte Nachricht über den Gewinn informiert. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt jeweils in Form einer Spende an den gewinnberechtigten Verein. Meldet sich der Gewinner nach zweimaliger Aufforderung bis zum Folgetag nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Verein übertragen werden. Das Gewinnspiel wird von der Lippische Landesbrandversicherung AG initiiert. Hinweis: Der Betreiber ist nicht verantwortlich für zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten aufgrund Verzögerungen oder Störungen bei Telefon-, Breitband-, oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten.
Beendigung des Gewinnspiels:
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in dem vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social-Media-Kanälen ein.
Instagram und Facebook Disclaimer:
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und/oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram und/oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht:
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter marketing@lippische.de. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz:
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und genutzt. Die Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an marketing@lippische.de zu richten.
Haftung
Jede Haftung des Veranstalters ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Haftungsausschluss gilt des Weiteren nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmer
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.