• Buehne Gewässerschaden

  Die Öltankhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Gebäudebesitzer mit Ölheizung. Denn gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind Sie als Öltankinhaber für Schäden an Grund- und Fließgewässern verantwortlich, die durch auslaufendes Öl aus Ihrem Tank entstehen. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle!

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    • optimale Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind
    • zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
    • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
    • deckt auch Schadenabwendungs- und minderungskosten

Informationsblatt

Kundeninformation

Ein Tipp:
Sie besitzen ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus, das über einen oberirdischen Öltank mit maximal 10.000 Litern Fassungsvermögen verfügt? Dann können Sie die Öltankhaftpflicht durch den Baustein UmweltPlus ganz einfach in Ihre Privathaftpflichtversicherung der Lippischen integrieren.

Wer braucht eine Öltankhaftpflichtversicherung?
  • Öltankinhaber, z.B. weil Sie eine Ölheizung für Ihr Haus nutzen. Wenn Sie einen oberirdischen Öltank bis 10.000 Liter Fassungsvermögen besitzen, können Sie Ihre Privathaftpflicht der Lippischen um den Baustein UmweltPlus erweitern.

Warum benötigen Sie eine Öltankhaftpflichtversicherung?
  • Als Öltankinhaber sind Sie laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden an Gewässern einschließlich Grundwasser, die durch auslaufendes Öl verursacht werden, verantwortlich. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.

In welcher Höhe leistet die Öltankhaftpflichtversicherung?
  • Die Deckungssumme beträgt pauschal 2 Mio EUR. Sie beinhaltet auch entstandene Kosten, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern. Auch sind Schäden, die durch austretendes Öl am eigenen Gebäude entstehen mitversichert (Selbstbeteiligung 250 EUR).