- Was bietet Ihnen die SofortRente?
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Sicherheit
Regelmäßige Rentenzahlung mit lebenslang garantierter Rentenhöhe – die Rente reicht ein Leben lang. Oder Sie wählen eine zeitlich befristete Leibrente. Für den frühzeitigen Todesfall können Sie in jedem Fall vorsorgen: Das bedeutet Sicherheit für Ihre Angehörigen.Rentabilität
Je länger Sie leben, desto vorteilhafter ist die SofortRente. Aber auch bei frühzeitigem Tod zahlen wir mehr aus, als Sie eingezahlt haben. Außerdem fällt die Besteuerung der Rente gering aus, da Sie nur den Ertragsanteil der Rentenzahlung versteuern müssen.Flexibilität
Sie haben die kostenlose Option auf flexible Kapitalentnahmen. Sie können vorhandenes Vertragsguthaben einmal pro Kalenderjahr bis zur Höhe der Todesfallleistung entnehmen (solange die Rentengarantiezeit noch läuft). Dabei gilt: Die erste Entnahme ist frühestens 1 Jahr nach Rentenbeginn möglich und muss mindestens 1.000 EUR betragen.
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- Wie flexibel ist die SofortRente?
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Kapitalentnahme
Vieles ist in einem langen Leben nicht vorherzusehen oder planbar. Bei der SofortRente mit Rentengarantiezeit können Sie während des Rentenbezugs bei Bedarf über Ihr Kapital verfügen und sich einfach einen Teil Ihres Guthabens auszahlen lassen - maximal bis zur Höhe der Todesfallleistung. Diese Möglichkeit können Sie auch mehrfach in Anspruch nehmen. Die Option ist kostenlos.Kapitalentnahme bei schwerer Krankheit
Wird bei Ihnen eine schwere Krankheit diagnostiziert (z. B. Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Herzinfarkt) können Sie Kapital sogar steuerfrei entnehmen (Dread Disease-Option).Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit
Bei der SofortRente ist eine Basisabsicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 4) kostenlos mitversichert. Werden Sie während der Rentenzahlung pflegebedürftig, haben Sie die Option auf eine erhöhte Altersrente – solange eine Todesfallleistung besteht. Dies gilt nicht für die zeitlich befristete SofortRente.
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- Wie wird die SofortRente besteuert?
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Ertragsanteilbesteuerung
Die vereinbarte Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Das heißt für Sie: Nur ein Bruchteil Ihrer Rente ist überhaupt steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Der Ertragsanteil ist gesetzlich vorgegeben und abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Er beträgt z. B. 18 %, wenn Sie bei Rentenbeginn das 67. Lebensjahr vollendet haben.
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